Allgemeine Geschäftsbedingungen
I*AM Intelligent Design GmbH
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Allgemeines
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle
Verträge, die zwischen der I AM Intelligen Design GmbH
(nachfolgend I*AM genannt) und dem Kunden geschlossen werden.
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I*AM bietet dem Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der
Markenkommunikation und Webseitenerstellung bzw. –entwicklung
(einschließlich Wartung und Pflege). Der spezifische
Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen
zwischen I*AM und dem Kunden.
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I*AM schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw.
Privatpersonen.
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I*AM ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung
die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben,
die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. I*AM
bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der
Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für I*AM
ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen
des Kunden zuwiderläuft.
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Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen
Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag
begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen
Willenserklärungen bevollmächtigt ist.
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Geschäftsbedingungen, die durch den Kunden verwendet werden,
erkennt I*AM vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung
nicht an.
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Mitwirkungspflichten des Kunden
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Sofern der Kunde I*AM Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur
Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte
nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder
sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem
Zusammenhang darauf hingewiesen, dass I*AM von Rechts wegen
nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem
Kunden zu erbringen. I*AM ist insbesondere nicht verpflichtet
und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des
Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder
erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre
Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. I*AM wird
insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige
Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden
zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde
bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt,
haftet er hierfür selbst.
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Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der
Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen,
Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.)
und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner
dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen
mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
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Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender
Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials
zur Ausgestaltung der Webseiten (z.B. Grafiken, Videos) selbst
verantwortlich und stellt diese I*AM rechtzeitig zur
Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und
macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann I*AM nach
eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen
Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B.
Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden
Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen. I*AM
übernimmt keine Haftung für die Lizenzierbarkeit der so
vorgeschlagenen Materialien; für den Lizenzerwerb und hieraus
entstehende Kosten ist der Kunde verantwortlich.
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Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines
Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich
ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen –
von I*AM zu stellenden – Vertrag vor Beginn der
Leistungserbringung abzuschließen.
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Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von
Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw.
Zuarbeit des Kunden entstehen, ist I*AM gegenüber dem Kunden
in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Etwaige Erhöhungen der
Kosten, die I*AM durch die Verzögerung entstehen, werden dem
Kunden auf Nachweis in Rechnung gestellt.
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Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht
nach, kann I*AM dem Kunden den hierdurch entstehenden
Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für
deren Suche) in Rechnung stellen.
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Webseitenerstellung mit Hilfe agiler Methoden
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Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen
wurden, erfolgt die Webseitenerstellung auf Grundlage agiler
Methoden. SEO-Optimierung wird nur geschuldet, wenn sie
ausdrücklich vereinbart wurde.
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Gegenstand von Webseite-Erstellungsverträgen zwischen I*AM und
dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten
oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden
neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer
Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder
gestalterischen Vorgaben des Kunden.
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Soweit nicht anders vereinbart sind die die erstellten
Webseiten / Shops für die gängigsten Browser Google Chrome,
Apple Safari und Mozilla Firefox in ihren jeweils aktuellsten
Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des
Browsers). Eine Optimierung für Mobilgeräte ist nur
geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
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Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem
zwischen I*AM und dem Kunden individuell abgeschlossenen
Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei I*AM zunächst eine
Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm
gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie
Bilder, Layouts, Logos u.Ä. sind vom Kunden festzulegen und
zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch I*AM dar. I*AM
wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden
nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit,
Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und
Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der
Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen.
Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein
Vertrag zwischen I*AM und dem Kunden zustande.
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Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von
Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder
die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder
sonstigen Dokumentation sind von I*AM nur dann zu erbringen,
soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.
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Der Kunde kann jederzeit auf die Entwicklungsseite zugreifen
und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich
vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige
Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags,
wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per Email,
Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist I*AM nur zur
Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen
bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B.
Wartung) verpflichtet. Erhöht sich durch den Kundenwunsch oder
einen Zugriff des Kunden auf die Entwicklungsseiten der I*AM
entstehende Aufwand, müssen diese Leistungen gesondert
vergütet werden.
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Das Angebot von I*AM enthält in der Regel eine „Musterseite“
oder einen „Online-Gestaltungsvorschlag“, deren Format und
Inhalte von I*AM nach freiem Ermessen ausgewählt werden; es
besteht kein Anspruch auf bestimmte gestalterische Elemente
oder Funktionen. Sofern eine Einigung auf Grundlage der
„Musterseite“ oder des „Online- Gestaltungsvorschlags“ nicht
möglich ist, kommt kein Vertrag über die Nutzung der
Arbeitsergebnisse zustande; der potenzielle Kunde hat in
diesem Fall keinen Anspruch auf Herausgabe der „Musterseite“
oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ oder der dazugehörigen
Quellcodes, Kopien o.Ä. Beim Kunden verbleibende Kopien sind
zu löschen oder an I*AM herauszugeben.
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Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird I*AM den Kunden
zur Abnahme der Webseite auffordern.
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Voraussetzung für die Tätigkeit von I*AM ist, dass der Kunde
sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten
(Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) I*AM vor Auftragsbeginn
vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der
Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann I*AM dem Kunden
den hierdurch entstehenden zusätzlichen Zeitaufwand in
Rechnung stellen.
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Nach Fertigstellung und Abnahme der Webseite und/oder
einzelner Teile hiervon erhält der Kunde von I*AM – sofern
vorhanden und/oder individualvertraglich vereinbart – umgehend
per E-Mail sämtliche Grafiken, Quellcodes. Dokumentationen
und/oder Handbücher verwendeter (Dritt-)Module sowie ggf.
Entwicklungsdokumentationen werden nur nach ausdrücklicher
Vereinbarung und im Zweifel gegen Kostenerstattung erstellt.
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Die Vergütung für die Webseitenerstellung ist Gegenstand einer
individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien, in
Ermangelung einer solchen gilt die übliche Vergütung als
vereinbart. Im Übrigen finden ergänzend die gesetzlichen
Vorschriften Anwendung.
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Sofern der Kunde für die neue Webseite keine
Hosting-Dienstleistungen von I*AM, sondern von Drittanbietern
in Anspruch nimmt, übernimmt I*AM keine Verantwortung für die
jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen
und/oder die Abrufbarkeit der Webseite.
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Besondere Bestimmungen für die Wartung von Webseiten
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Nach Fertigstellung der Webseite und/oder einzelner Teile
hiervon kann I*AM dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in
Bezug auf die Webseite anbieten. I*AM kann auch die Wartung
von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder I*AM zu einem
solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die
weitergehenden Leistungsangebote von I*AM in Anspruch nehmen.
Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand
von Individualabsprachen.
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Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von
Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der
Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen
Version. Weitere Details, wie z.B. regelmäßige Wartungen,
können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
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Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden
Inhalte mit den Systemen von I*AM kompatibel sind. Die
Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten
der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen
von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die
Kompatibilität nicht gewähreistet sein, muss der Kunde diese
selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates)
oder I*AM gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität
beauftragen.
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I*AM haftet nicht für Funktionsstörungen und
Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des
Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen,
die nicht im Verantwortungsbereich von I*AM liegen; die
Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon
unberührt.
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Die Wartung ist eine Dienstleistung und umfasst, vorbehaltlich
abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch
die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. I*AM schuldet
insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der
Datenschutzerklärung.
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Webhosting und Domainregistrierung
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I*AM bietet dem Kunden – insbesondere als Zusatzoption im
Rahmen der Webseitenerstellung – auch Hosting- und
Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische
Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz,
Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen
zwischen den Parteien. I*AM ist berechtigt, Leistungen Dritter
in jedweder Form im Zusammenhang mit der Ausführung von
Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen oder mit der
Leistungserbringung (unter-)zu beauftragen.
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Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt I*AM im Falle einer
Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der
Daten.
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Die Verfügbarkeit der von I*AM zum Zwecke des Hostings
verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel.
Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer
die Server aufgrund durch von I*AM nicht beeinflussbarer
Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen
Dritter, technische Probleme etc.).
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Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des
Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine
Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen
sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.
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Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen
Zugangsdaten – sofern ihm solche von I*AM zur Verfügung
gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig
zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der
Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten
hat.
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Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien
seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu
nicht in der Lage, hat er I*AM oder andere hierzu fachlich
geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für
eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder
Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.
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Nimmt der Kunde Domainregistrierungsleistungen von I*AM in
Anspruch, gilt ergänzend folgendes:
5.7.1 Das zur
Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche
Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der
jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar
zustande. I*AM wird im Verhältnis zwischen Kunde und
Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen
Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.
5.7.2 Der
Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm
gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine
Überprüfung der Domain auf Zulässigkeitsprobleme oder
Verfügbarkeit hin ist nicht geschuldet.
5.7.3 Für die
Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen
Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. I*AM wird den Kunden
im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle
I*AM bekannte Besonderheiten hinweisen.
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Print
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Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen I*AM
und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für
Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B.
Ausgestaltung von Logo-Entwürfen, Broschüren, Plakaten,
Flyern, Bannern, Postgrafiken, KFZ- oder
Schaufenster-Beklebungen, oder Textilien). Ein abweichender
Leistungsumfang kann zwischen den Parteien
individualvertraglich vereinbart werden.
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Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem
zwischen I*AM und dem Kunden individuell geschlossenen
Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei I*AM zunächst eine
Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm
gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch I*AM dar. I*AM
wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden
nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit,
Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit,
insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten),
Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit
prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage
hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die
Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag
zwischen I*AM und dem Kunden zustande.
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Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des
Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und
die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können
Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich
vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich
besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des
Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des
ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in
Textform zustimmen. Im Übrigen ist I*AM nur zur Herstellung
der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet.
Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart
und vergütet werden.
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Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt
wurde, wird I*AM den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
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Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf
zwei Korrekturschleifen zu. Meldet sich der Kunde nicht binnen
zwei Wochen, so gilt das Arbeitsergebnis im Zweifel als
genehmigt. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen
Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der
Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die
Mehrkosten zu tragen.
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Voraussetzung für die Tätigkeit von I*AM ist, dass der Kunde
sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten
(Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) I*AM vor Auftragsbeginn
vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für
Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von
Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw.
Zuarbeit des Kunden entstehen, ist I*AM gegenüber dem Kunden
in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser
Verpflichtung nicht nach, kann I*AM dem Kunden den hierdurch
entstehenden zusätzlichen Zeitaufwand in Rechnung
stellen.
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Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen
Vereinbarung zwischen den Parteien. Ohne eine solche finden
die gesetzlichen Vorschriften zur angemessenen Vergütungshöhe
Anwendung.
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Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom
Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet I*AM bei der
Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich
vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer
Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen
Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B.
InDesign, Photoshop, etc.).
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Video und Fotografie
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I*AM erstellt für seine Kunden professionelle Videos und
Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben
sich aus dem zwischen I*AM und dem Kunden individuell
geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei I*AM
zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung
der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch I*AM dar. I*AM
wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden
nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit,
Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit,
insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit,
Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf
Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein
Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch
den Kunden kommt ein Vertrag zwischen I*AM und dem Kunden
zustande.
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Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen
berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich
bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative
Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit
erfordert. I*AM schuldet daher ausschließlich die Erstellung
eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und
Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen
hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich
ausgeschlossen.
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Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht
auf zwei Korrekturschleifen zu. Meldet sich der Kunde nicht
binnen zwei Wochen, so gilt das Arbeitsergebnis im Zweifel als
genehmigt. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen
Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der
Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die
Mehrkosten zu tragen.
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Sofern der Kunde für die Erstellung des Videos oder
Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B. dessen
Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafür
verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die
Verwendung der Aufnahmen für die vereinbarten Zwecke
eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss
geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung
DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen verantwortlich.
I*AM ist nicht verpflichtet, das Vorliegen der Einwilligungen
zu überprüfen und haftet nicht für etwaige Rechtsverletzungen
aufgrund fehlender Einwilligungen.
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Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt
wurde, wird I*AM den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
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Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann
I*AM verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter
Urheberechtsvermerk zugunsten von I*AM an einer angemessenen
Stelle platziert wird; dies gilt nicht, wenn für das konkrete
Werk branchenüblich ein solcher Vermerk nicht üblich ist.
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SEO-Marketing und SEA-Kampagnen
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I*AM bietet dem Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich
SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet
I*AM ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach
eigener Erfahrung von I*AM das Suchmaschinen-Ranking positiv
beeinflussen können oder vom Auftraggeber ausdrücklich
angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine
Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes
Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen der
SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses
ausdrücklich zugesichert wurde. Marketing-Leistungen können
von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von
einem (1) Monat zum Monatsende wieder abbestellt werden.
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I*AM bietet dem Kunden ferner Dienstleistungen im Bereich von
SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet
I*AM ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl.
Werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die
Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen).
Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§
611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes
Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen von
SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde
ausdrücklich zugesichert. I*AM hat neben dem Anspruch auf
Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf
Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen
Anzeigen gegenüber dem Kunden. I*AM trifft nicht die
Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen.
I*AM unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von
Keywords. Die rechtliche Prüfung insbesondere auf die
Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords obliegt dem
Kunden vor Durchführung der Kampagne.
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Preise und Vergütung
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Preise und Zahlungsbedingungen werden immer
individualvertraglich vereinbart. Sofern ausnahmsweise eine
individuelle Vereinbarung nicht oder nicht für alle
Bestandteile der Leistung erfolgt ist, z.B. bei durch den
Kunden veranlasste oder gewünschte Zusatzleistungen, so ist
I*AM berechtigt, nach seinen üblichen Sätzen, hilfsweise nach
branchenüblichen Sätzen, abzurechnen.
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Abnahme
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Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann I*AM
verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die
schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn I*AM den Kunden
hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen
Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im
Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab
Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt,
sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine
längere Abnahmefrist erforderlich ist, die I*AM dem Kunden in
diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde
innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht
wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
Sofern nur für Teile des Werkes eine Abnahme verweigert wird,
gilt das restliche Werk als abgenommen.
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Mängelgewährleistung
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Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die
Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei I*AM. Die
Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein
(1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für
Schadensersatzansprüche, die aus Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder
Gesundheit durch I*AM resultieren. Die Verjährung beginnt
nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine
Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche
Mängelgewährleistung unberührt.
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Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
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Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb
dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z.B.
Wartungsverträge) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die
Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht
fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich
automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt.
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Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
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I*AM räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des
Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden
Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im
Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches
Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den
Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung
vereinbart werden. Sofern nichts Abweichendes vereinbart
wurde, erteilt der Kunde I*AM ausdrücklich die Erlaubnis, das
Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in
angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist
I*AM dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden
zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen
Werbemaßnahmen in branchenüblicher Weise auf sich als Urheber
hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch
zusteht.
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I*AM haftet nicht für die Lizenzierbarkeit von seitens I*AM
vorgeschlagenen Musterbeispielen im Rahmen der Erstellung von
Arbeitsergebnissen. Auf Wunsch wird I*AM den Kunden jedoch bei
den Einlizenzierungsbemühungen unterstützen. Die Vergütung
hierfür erfolgt nach Aufwand; eine Gewähr für den Erfolg wird
nicht übernommen. Die Kosten sämtlicher Lizenzen hat der Kunde
zu tragen. Der Kunde ist darüber informiert, dass Lizenzen
räumlich und zeitlich oft sehr beschränkt sind und daher der
Kunde bei jeder Verwendung für andere als ursprünglich
angedachte Zwecke eine neue oder erweiterte Lizenz erwerben
muss. Sofern I*AM den Kunden hierbei unterstützt und berät,
erfolgt dies unter Ausschluss jeder Haftung mit Ausnahme von
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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Ferner ist I*AM berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung
in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von I*AM
erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden
hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
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Vertraulichkeit
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I*AM wird alle I*AM zur Kenntnis gelangenden
Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich,
Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial,
Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs,
interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche
Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich
geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen
Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. I*AM
verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen
Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern,
Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang
zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.
Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die
Dauer dieses Vertrages hinaus.
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Haftung / Freistellung
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Die Haftung von I*AM für sämtliche Schäden wird wie folgt
beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet I*AM
jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss
vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten
sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf, z.B.
besondere Beratungspflichten oder übermäßiger Verzug. Diese
Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder
bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender
gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer
Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit oder soweit eine zwingende
Produkthaftung besteht. Die vorstehende Haftungsregelung gilt
auch im Hinblick auf die Haftung von I*AM für
Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
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Der Kunde stellt I*AM von jeglichen Ansprüchen Dritter auf
erstes Anfordern frei, die gegen I*AM aufgrund von Verstößen
des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend
gemacht werden.
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I*AM weist darauf hin, dass keine rechtsberatende Tätigkeit
erfolgt.
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Schlussbestimmungen
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Die zwischen I*AM und den Kunden geschlossenen Verträge
unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder
keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat,
vereinbaren die Parteien den Sitz von I*AM als Gerichtsstand
für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis;
ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
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I*AM ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten
Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage,
Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder
Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen
Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens
zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail
benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der
in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt
seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des
Widerspruchs ist I*AM berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt
des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.
Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser
Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des
Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
Stand: 01.12.2020